An die Naturschutzbehörde - Blog: Hilfe-Aktion für den Verein Paul et Paulin e.V. - Club francais Paul et Pauline e.V. auf dem Dammhof

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An die Naturschutzbehörde

Club francais Paul et Pauline e.V. auf dem Dammhof
Herausgegeben von in Hilfeaktion ·
V. Nachtigall / D. Fiedler – Eichenstr. 12 – 56626 Andernach
 
 
           Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
 
           Untere Naturschutzbehörde
 
           z.Hd. Frau Ridden
 
           Bahnhofstr. 9
 
           56068 Koblenz
 
 
           
 
 
Andernach, den 18.03.2018
 
 
Hier:   Club français Paul et Pauline e. V.
 
              Dammhof 56626 Andernach
 
 
 
Sehr geehrte Frau Stromberg,
sehr geehrte Frau Ridden
 
wir sind vor einigen Jahren mit unseren Kindern nach Andernach gezogen, weil einer von uns Beiden von hier stammt. Die Stadt Andernach bietet mit ihrer Umgebung eine schöne Heimat für uns sechs und die Verwaltung haben wir bislang als an den Interessen der Bürger orientiert erlebt. Vor einiger Zeit sind wir auf den Verein Club français Paul et Pauline e. V. gestoßen, der ein aus unserer Sicht phantastisches und einzigartiges Bildungsangebot bietet. Der Verein wird im Wesentlichen von einem Ehepaar getragen, dass mit enormen persönlichen Engagement Kindern die Erfahrung einer sehr ursprünglichen Natur ermöglicht und dabei die französische Sprache und Kultur näher bringt.
 
Wegen der hervorragenden pädagogischen Arbeit des Vereins ist der Dammhof seit seinem Bestehen gewachsen. In diesem Zusammenhang wurden von dem Ehepaar verschiedene Gebäude errichtet, für die keine Baugenehmigung vorlag. Die Größe des Vereins und sein Beitrag zur europäischen Völkerverständigung, die mit dem Besuch vieler Menschen, auch aus Frankreich, einhergeht, setzt jedoch eine gewisse Infrastruktur voraus. Wie wir nun erfahren haben, soll das Ehepaar gezwungen werden, die errichteten Gebäude abzureißen. Wir halten das für eine starke Einschränkung der Tätigkeit des Ehepaares und für ein fatales Signal für deren ehrenamtliches Engagement. Natürlich ist es richtig, dass Immobilieneigentümer, die ohne Genehmigung im Außenbereich gebaut haben, verpflichtet werden, die Gebäude wieder abzureißen. Auch halten wir eine restriktive Handhabung der Regelung für ein naturschutzrechtliches Gebot. In diesem speziellen Fall – für den das Gesetzt bestimmte Ausnahmetatbestände bereit hält – hätte eine restriktive Anwendung der Regelungen aber geradezu negative Auswirkungen auf den Naturschutz.
 
Uns ist keine freie Bildungseinrichtung bekannt, die Kindern eine vergleichbare Naturerfahrung ermöglicht. Die Arbeit des Ehepaars ist keine Bedrohung für den Naturschutz in der Region, sondern lässt Kinder mit ihren Eltern die Erfahrung machen, wie wichtig Naturschutz zum Erhalt unserer natürlicher Lebensgrundlagen ist. Als Naturschutzbehörde muss genau dies in ihrem ureigenen Interesse liegen.
 
 
 
Da wir beim Verfassen, dieses Briefes darauf aufmerksam geworden sind, dass die von der Naturschutzbehörde verwaltete Stiftung Natur und Umwelt einen Umweltpreis vergibt, möchten wir hiermit den Verein Club français Paul et Pauline e. V. als Empfänger dieses Preises vorschlagen.
 
Wir fänden es sehr bedauerlich, wenn ehrenamtliche Arbeit, die ein nachhaltigen Beitrag zum Naturschutz und der europäischen Völkerverständigung leistet, durch eine übertrieben restriktive Anwendung von Gesetzen geradezu mit Füßen getreten würde. Durch den Angelverein und die Hundepension in der Nachbarschaft und den viel begangenen Traumpfad vor dem Haus, ist die zusätzliche Beeinträchtigung der Umgebung durch die Arbeit des Vereins zu vernachlässigen. Sie können sich sicher selbst davon überzeugen, dass das Ehepaar sein Grundstück hochgradig ökologisch wertvoll gestaltet hat.
 
Wir bitten Sie, die Entscheidung über die Duldung der Gebäude positiv zu beeinflussen und damit ehrenamtliche, naturnahe Pädagogik zu unterstützen.
 
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Auskunft zu folgenden Fragen:
 
1.   Welche freien Bildungsanbieter im Landkreis bieten Kindern ein vergleichbares Natur­erlebnis?
 
2.   Welche Kriterien spielen bei der Vergabe des Preises der Stiftung Natur und Umwelt eine Rolle und wie werden diese gewichtet?
 
3.   Welche schädlichen Umwelteinwirkungen werden durch die baulichen Maßnahmen des Ehepaars befürchtet und wie wird der Ausgleich durch die naturpädagogische Arbeit des Vereins gewertet?
 
Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach dem LTranspG. Ausschlussgründe liegen unseres Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitten wir Sie darum, uns vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Auskunft zu informieren.
 
Wir bitten Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und uns die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang, zugänglich zu machen.
 
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Vielen Dank für Ihre Mühe.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Viktoria Nachtigall / David Fiedler



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